Die Verordnung der Zentraldirektion für demografische Dienste vom 19.07.2023 sieht vor, dass die Geburtsurkundennummer, die auf der Rückseite des Personalausweises in Bereich 21 gedruckt ist, neben dem bereits festgelegten Format für digitale Zivilstandsakte auch das folgende Format annehmen kann: eine numerische Zeichenfolge, die durch drei Trennzeichen in Form von Bindestrichen “-” unterteilt ist.
Diese Vorschrift zielt darauf ab, die Bestimmungen des Anhangs 3, Abschnitt A.2.1 (*), des Ministerialdekrets vom 18. Oktober 2022 zur Zuweisung der fortlaufenden Nummerierung (eindeutige nationale Kennung) für digitale Zivilstandsakte, die über die ANSC-Dienste erstellt wurden, umzusetzen.
(*) M.D. 18/10/2022, Anhang 3, Abschnitt A.2.1
“Zuweisung der fortlaufenden Nummerierung (eindeutige nationale Kennung) Der Dienst ermöglicht die eindeutige Identifizierung jeder Zivilstandsakte durch eine fortlaufende Nummerierung (eindeutige nationale Kennung), bestehend aus dem Bezugsjahr, einer nationalen fortlaufenden Nummer der Zivilstandsakte, einer fortlaufenden Nummer, die sich auf die Gemeinde bezieht, die sie erstellt hat, sowie dem ISTAT-Code, der die Gemeinde selbst identifiziert [z. B. 2022-1002-10-043023].”
NORMATIVE VERWEISE:
Interministerieller Erlass vom 23.12.2015
Ministerialerlass vom 18.10.2022