Was ist der Ausweis

Was er ist und wozu er dient

Die elektronische Identitätskarte (EIK/CIE) ist das vom Innenministerium ausgestellte und vom Poligrafico e Zecca dello Stato angefertigte Ausweisdokument für italienische Staatsbürger, das dank komplexer Sicherheits- und Fälschungsschutzmerkmale die Identitätsfeststellung des Inhabers, den Zugang zu Online-Diensten der öffentlichen Behörden sowohl in Italien (siehe Liste) als auch in den Ländern der Europäischen Union (siehe Liste) ermöglicht.

Neben der Feststellung der Identität des Inhabers, verfügt die EIK/CIE auch über eine elektronische Komponente, die – dank der Anwendung modernster Technologien und in Übereinstimmung mit europäischem Recht – die digitale Identität des Bürgers darstellt.

Die Bürger können mit den CIE-Zugangsdaten schnell und einfach auf ausgewählte Online-Dienste zugreifen; je nach dem vom Bürger angeforderten Dienst kann die Authentifizierung über drei Authentifizierungsstufen mit steigendem Sicherheitsgrad erfolgen:

  • Stufe 1: Login über ein Paar von Zugangsdaten (Benutzername und Passwort),
  • Stufe 2: der Login erfordert zusätzlich zu den Zugangsdaten der Stufe 1 die Verwendung eines zweiten Faktors oder Authentifizierungsmechanismus, der den Besitz eines Geräts nachweist (z. B. temporärer OTP-Code, QR-Code-Scan),
  • Stufe 3: die Verwendung eines Lesegeräts oder Smartphones mit NFC-Technologie zum Lesen der CIE wird benötigt.

Erfahren Sie mehr über die Stufen 1 und 2 und Stufe 3.

Darüber hinaus kann die EIK/CIE über die App CieSign als fortgeschrittene elektronische Signatur (FEA) verwendet werden, welche es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, elektronische Dokumente einfach zu unterschreiben.

Wer den Ausweis beantragen kann

Alle italienischen Staatsangehörige können die elektronische Identitätskarte jederzeit und in folgenden Fällen beantragen:

  • Besitz eines Personalausweises in Papierform,
  • Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des eigenen Personalausweises,
  • Besitz einer elektronischen Identitätskarte der 1. und 2. Generation (vor dem 4. Juli 2016 ausgestellt).

Bürger, die bereits im Besitz einer elektronischen Identitätskarte sind, können ein neues Ausweisdokument mit Ablauf der Gültigkeit des alten Ausweises beantragen.

Wie man den Antrag stellt

Eine elektronische Identitätskarte kann bei der Gemeinde des Erst- oder Zweitwohnsitzes oder für italienischen Staatsbürgern mit Wohnsitz im Ausland beim zuständigen Konsulat beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt “Beantragen“.

Gültigkeit und Kosten

Die Gültigkeit der EIK/CIE hängt vom Alter des Inhabers zum Zeitpunkt der Beantragung des Ausweisdokuments ab; so endet die Gültigkeit der EIK/CIE am ersten Geburtstag nach:

  • 3 Jahren ab dem Tag der Ausstellung für Kinder unter 3 Jahren;
  • 5 Jahren ab dem Tag der Ausstellung für Minderjährige zwischen 3 und 18 Jahren;
  • 9 Jahren plus den Tagen zwischen dem Datum der Antragstellung und dem Geburtsdatum für alle anderen.

Die CIE, die Bürgern ausgestellt wird, bei denen vorläufig keine Fingerabdrücke abgenommen werden konnten, ist ab dem Ausstellungsdatum des Ausweisdokuments 12 Monate gültig..

Die Fixkosten für die Ausstellung der CIE belaufen sich auf 16,79 €. In einigen Gemeinden können die Kosten höher sein, wenn gesonderte Bearbeitungsgebühren und Pauschalen vorgesehen sind.