Seit dem 16. Juli 2019 ist auf der Webseite der Demographischen Dienste des Innenministeriums das Rundschreiben 9/2019 über die Verwendung der CIE-Antragsbestätigung als Ausweisdokument und die Verwendung der Ve.Do.-App als Mechanismus zur Überprüfung der Antragsbestätigung verfügbar.