Die elektronische Identitätskarte (CIE) ist ein Identifikationsdokument, das minderjährigen italienischen Staatsbürgern ab ihrer Geburt ausgestellt werden kann.
Minderjährige können den für die Ausreise gültigen Ausweis beantragen, wenn beide Elternteile bei der Ausstellung der EIK/CIE anwesend sind.
Der Identitätskarte für Minderjährige hat folgende Gültigkeitsdauer:
- 3 Jahre für Minderjährige unter 3 Jahren;
- 5 Jahre für Minderjährige zwischen 3 und 18 Jahren.
Ab dem 12. Lebensjahr werden dem Minderjährigen zwei Fingerabdrücke abgenommen und er muss seine Unterschrift auf den Ausweis setzen.
Bei Minderjährigen unter 14 Jahren ist es auch möglich anzufragen, dass die Namen der Eltern oder der Erziehungsberechtigten auf der Rückseite des Ausweises angegeben werden.
Die Ausstellungsmodalitäten:
- für Minderjährige mit Wohnsitz in Italien finden Sie hier;
- für Minderjährige mit Wohnsitz im Ausland finden Sie hier.