Die elektronische Identitätskarte (EIK/CIE) können Sie bei jeder Gemeinde beantragen; wenn Sie einen Personalausweis in Papierform besitzen, können Sie die elektronische Identitätskarte vor Ablauf der Gültigkeit beantragen.
Die elektronische Identitätskarte kann bei Ihrer Erst- oder Zweitwohnsitzgemeinde frühestens einhundertachtzig Tage vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer alten Identitätskarte oder nach Verlust, Diebstahl oder Beschädigung beantragt werden.
Personalausweise in Papierform und die CIE, die gemäß dem Erlass des Innenministers vom 8. November 2007 über “technische Vorschriften für den elektronischen Personalausweis” ausgestellt wurden, können auch früher als hundertachtzig Tage vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden.
Die Gültigkeitsdauer der EIK/CIE richtet sich nach dem Alter des Inhabers zum Zeitpunkt der Beantragung des Ausweises; Die Gültigkeit der CIE endet am ersten Geburtstag nach:
- 3 Jahren ab dem Ausstellungsdatum für Kinder unter 3 Jahren;
- 5 Jahren ab dem Ausstellungsdatum für Minderjährige zwischen 3 und 18 Jahren.
Für Erwachsene hat der Ausweis gemäß der Verordnung (EU) 2019/1157 eine maximale Gültigkeitsdauer von 10 Jahren, so dass er nach 9 Jahren zuzüglich der Tage zwischen dem Datum der Antragstellung und Geburtsdatum abläuft.
Die EIK/CIE, welche den Bürgern ausgestellt wird, die vorübergehend nicht in der Lage sind, sich Fingerabdrücke abnehmen zu lassen, ist ab dem Ausstellungsdatum des Ausweises 12 Monate lang gültig.
Der Bürger muss mit einem Passbild in Papierform bei der Gemeinde vorstellig werden, sofern er den Termin nicht über das CIE-Terminbuchungssystem [Agenda CIE] vereinbart und das Passbild in digitaler Form hochgeladen hat.
Das Passbild muss dasselbe Format aufweisen, das auch für den Reisepass verwendet wird. Die Hinweise zur Aufnahme des Lichtbilds finden Sie im Abschnitt “Hinweise zum Erfassen des Lichtbilds“.
Wenn Sie den Antrag stellen und noch nicht im Besitz einer CIE sind, ist es ratsam, Ihre italienische Steuernummer [codice fiscale] oder Ihre Gesundheitskarte bereitzuhalten, um die Registrierung zu beschleunigen.
Für die Ausstellung der elektronischen Identitätskarte ist eine Gebühr von 16,79€ zu entrichten, darüber hinaus können ggf. noch Pauschalen und Bearbeitungsgebühren hinzukommen. Es ist wichtig, dass Sie das während Antragsstellung bei der Gemeinde ausgestellte Formular aufbewahren.
Falls der Antragsteller Elternteil eines Minderjährigen und der andere Elternteil bei Antragstellung nicht anwesend ist, muss der antragstellende Elternteil auch eine vom anderen Elternteil oder von der Person, die die elterliche Verantwortung gemäß des Gesetzes Nr. 1185 von 1967 ausübt, unterschriebene Erklärung über die Zustimmung zur Ausreise vorlegen. Alternativ muss die Erlaubnis vom Vormundschaftsrichter vorlegt werden.
Der Bürger muss zum Zeitpunkt der Antragstellung:
- bei Erstausstellung ein anderes gültiges Ausweisdokument bei dem Gemeindebediensteten vorlegen. Wenn er keins hat, muss er in Begleitung von zwei Zeugen beim Gemeindeamt vorstellig werden;
- im Falle der Neuausstellung oder Beschädigung des alten Ausweises diesen dem Gemeindebediensteten aushändigen;
- dem Gemeindebediensteten die italienische Steuernummer [codice fiscale] (ebenfalls auf der Rückseite der EIK/CIE vermerkt) oder die Nummer des Termins und die Nummer des Belegs über die Zahlung der Gebühren vorlegen, falls diese bereits erfolgt ist;
- mit dem Gemeindebediensteten seine im nationalen Einwohnermeldeamt vorliegenden persönlichen Daten überprüfen;
- wenn er dies wünscht, Kontaktadressen angeben, um über den Versand seines Ausweises informiert zu werden;
- die Art der Abholung des Ausweises wählen (Zustellung an eine Wunschadresse oder Abholung bei der Gemeindeverwaltung) und die mit der Abholung beauftragte Person benennen;
- dem Gemeindebediensteten das Passbild aushändigen, sofern er es nicht bereits im CIE-Terminbuchungssystem [Agenda CIE] hochgeladen hat;
- mit dem Gemeindebediensteten die Abnahme der Fingerabdrücke gemäß den Verfahren vornehmen lassen, die unter folgender Adresse abrufbar sind “Verfahren zur Abnahme von Fingerabdrücken“;
- falls gewünscht, die Zustimmung oder Verweigerung zur Organspende erteilen;
- das zusammenfassende Formular für die abschließende Datenüberprüfung unterzeichnen.
Die EIK/CIE wird innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Antragstellung zugestellt.