Die Abnahme von Fingerabdrücken ist für jeden Bürger ab einem Alter von 12 Jahren verpflichtend. Die Fingerabdrücke (zwei) werden sicher in der EIK/CIE gespeichert und nirgendwo sonst hinterlegt.

Um die Fingerabdrücke aufzunehmen, verwendet der Gemeindebedienstete ein Aufnahmegerät (Sensor), auf das der Bürger seine Finger legen muss, um die Fingerabdrücke zu erfassen.

Die Fingerabdrücke müssen mit dem Zeigefinger der rechten Hand beginnend aufgenommen werden, gefolgt vom Zeigefinger der linken Hand.

Wenn es nicht möglich ist, den Fingerabdruck vom Zeigefinger aufzunehmen, kann der Fingerabdruck folgender Reihenfolge entsprechend aufgenommen werden: Mittelfinger, Ringfinger und Daumen für jede Hand. Es müssen mindestens 3 (drei) Aufnahmeversuche unternommen werden, wobei der Finger jedes Mal vom Sensor abgehoben werden muss. Dieses Verfahren muss für jeden erfassten Finger durchgeführt werden.

Um ein ordnungsgemäßes Ergebnis zu gewährleisten, muss der Ausführende, der die Aufnahme durchführt, sicherstellen, dass:

  • der auf dem Sensor platzierte Finger tatsächlich der von ihm vorgegebene Finger ist;
  • der Finger nicht von Beschichtungen oder Folien umhüllt ist, die den Fingerabdruck verfälschen könnten;
  • der Finger korrekt auf der Oberfläche des Aufnahmegeräts positioniert ist, wie in den Abbildungen unten dargestellt, die die korrekten Positionen (JA) und die falschen Positionen (NEIN) aufzeigen. Die richtige Position erfordert im Besonderen, dass der Finger flach, zentriert, mit dem richtigen Druck der Fingerspitze, ohne vertikale oder horizontale Neigung und ohne seitliche Drehung aufgelegt wird.