Beantragen

Die elektronische Identitätskarte (CIE/EIK) kann bei Ihrer Gemeinde beantragt werden. Im Ausland ansässige italienische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können ihn bei dem zuständigen Konsulat beantragen.

Es können Termine über das Online-Vormerkungsportal vorgemerkt werden.

Erfahren Sie mehr über die Beantragung und die Ausstellung der EIK/CIE:

Hinweise

Erst- und Neuausstellung in Italien

Die elektronische Identitätskarte (EIK/CIE) können Sie bei jeder Gemeinde beantragen; wenn Sie einen Personalausweis in Papierform besitzen, können Sie die elektronische Identitätskarte vor Ablauf der ...

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Erst – und Neuausstellung im Ausland

Wenn Sie italienischer Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland sind und im AIRE eingetragen sind, können Sie Ihre elektronische Identitätskarte (EIK/CIE) bei Ihrem zuständigen Konsulat beantragen. ...

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Erst – und Neuausstellung bei Minderjährigen

Die elektronische Identitätskarte (CIE) ist ein Identifikationsdokument, das minderjährigen italienischen Staatsbürgern ab ihrer Geburt ausgestellt werden kann. Minderjährige können den für die Ausreise gültigen Ausweis ...

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