Digitale Identifizierung

Finden Sie heraus, wie Sie die mit Ihrer elektronischen Identitätskarte (EIK/CIE) gekoppelte digitale Identität nutzen können.

Die elektronische Identitätskarte (EIK/CIE) ist der vom Staat ausgestellte Zugangs- und Authentifizierungsschlüssel, um mit allen vorgesehenen Sicherheitsstufen auf die Online-Dienste der teilnehmenden öffentlichen und privaten Anbieter zuzugreifen.

Mit der EIK/CIE können Sie:

  • Auf digitale Dienste, wie z.B. die Ihrer Gemeinde, über einen auf europäischer Ebene anerkannten Mechanismus zugreifen
  • Einfach und sicher Anmelde- und Check-in-Prozeduren durchführen (Hotels, Telefonanbieter, Finanzinstitute und -dienstleister usw.)
  • Zugang zu Verkehrsmitteln erhalten (Busse, Straßenbahnen, U-Bahn-Drehkreuze, Car-/Bike-Sharing usw.) und Fahrkartenkäufe und Abonnements dadurch ersetzen
  • Zugang zu Veranstaltungen erhalten (Museen, Sportveranstaltungen, Konzerte usw.) anstelle von Eintrittskarten
  • Zugang zu Arbeitsstätten erhalten, als Alternative zu herkömmlichen Namensschildern, sowohl für die Zugangs- als auch für die Anwesenheitskontrolle

Mit der digitalen Identität, die mit Ihrer EIK/CIE verbunden ist, können Sie schnell und einfach auf die teilnehmenden Online-Dienste zugreifen; je nach gewünschtem Dienst kann die Authentifizierung über 3 Authentifizierungsstufen mit jeweils zunehmender Sicherheit erfolgen:

Stufe 1: Login über ein Paar von Zugangsdaten (Benutzername und Passwort),

Stufe 2: Login über die Zugangsdaten der Stufe 1 und ein Einmalkennwort (OTP),

Stufe 3: die Verwendung eines Lesegeräts oder eines NFC-fähigen Smartphones zum Auslesen des CIE wird benötigt.

Anlässlich der Überarbeitung der Sicherheitsstufen für den Zugang zu digitalen Diensten mittels CIE wurden in Übereinstimmung mit den Leitlinien für die digitale Identität von Minderjährigen folgende Einschränkungen beim Login per Option “CIE Anmeldung” eingeführt:

  • Vollständige Sperrung für Personen im Alter von 0 bis 5 Jahren;
  • Sperrung für Personen von 5 bis unter 18 Jahren, mit Ausnahme von Bildungseinrichtungen aller Schulstufen.

Die Beschränkung kann überdacht werden, sobald es für die Erziehungsberechtigten möglich ist, die Zugriffe mittels CIE für Minderjährige zu verwalten (Dekret vom 8. September 2022, Art. 11).

Erfahren Sie mehr über die Stufen 1 und 2 und Stufe 3.

Erfahren Sie mehr über die “CIE Anmeldung” im Handbuch.

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