Während des Verfahrens zur Ausstellung der elektronischen Identitätskarte kann der Bürger seinen Willen bezüglich der Organ- und Gewebespende erklären.

Falls der Bürger nach Ausstellung der elektronischen Identitätskarte beschließt, seine Einwilligung zu widerrufen, kann er sein Recht auf den Schutz seiner personenbezogenen Daten (Art. 15 ff. Verordnung (EU) 2016/679) ausüben und der Gemeindebedienstete kann ihn dabei durch das Durchführen einer festgelegten Prozedur unterstützen.

Um weitere Informationen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an den Support von “Projekt Gemeinden” [progetto comuni], indem Sie eine E-Mail an progettocomuni.cnt@iss.it senden.

Widerruf des erklärten Willens

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