Im Falle von Verlust oder Diebstahl Ihrer elektronischen Identitätskarte müssen Sie:
- Anzeige bei den öffentlichen Sicherheitsbehörden erstatten;
- die Anzeige bei der Gemeinde vorlegen und ein anderes Ausweis- oder Identifikationsdokument mitbringen, das Ihre Identität nachweist;
- Antrag auf Ausstellung einer neuen elektronischen Identitätskarte stellen.
Wenn Sie kein anderes Ausweisdokument haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde.
Bei Verlust oder der Diebstahl Ihrer elektronischen Identitätskarte im Ausland sind die hier beschriebenen Anweisungen zu befolgen. In diesem Fall können Sie, um die Neuausstellung einer elektronischen Identitätskarte zu beantragen, die beim italienischen Konsulat oder bei der Botschaft eingereichte Anzeige vorlegen. Die bei anderen ausländischen Stellen (z.B. bei der örtlichen ausländischen Polizei) erstattete Anzeige muss trotzdem in Italien vorgelegt und dann bei der eigenen Gemeinde eingereicht werden.