“CIE Anmeldung” ist das Identifizierungsverfahren, das den Zugang zu digitalen Diensten ermöglicht, die von öffentlichen Verwaltungsbehörden im Internet bereitgestellt werden. Wie in Artikel 64 des Gesetzbuches der Digitalen Verwaltung [codice dell’Amministrazione Digitale] vorgesehen, erfolgt dies mithilfe der elektronischen Identitätskarte (EIK/CIE).
“CIE Anmeldung” ermöglicht es den Bürgern, die im Besitz einer EIK/CIE sind, sich auf verschiedene Arten bei zugelassenen Online-Diensten zu authentifizieren:
- Desktop – der Zugang erfolgt über einen Computer, an den ein kontaktloses Smart-Card-Lesegerät angeschlossen ist, um die EIK/CIE auszulesen. Um die Nutzung der EIK/CIE auf Ihrem Computer zu ermöglichen, muss zunächst die “CIE-Software” installiert werden.
- Mobil – der Nutzer meldet sich mit einem NFC-fähigen Smartphone an, auf dem die “CieID” -App installiert ist, und liest mit diesem die EIK/CIE aus
- Desktop mit Smartphone – der Zugriff auf den Dienst erfolgt von einem Computer aus. Zum Lesen der EIK/CIE verwendet der Nutzer statt des kontaktlosen Smart-Card-Lesegeräts sein Smartphone mit NFC-Schnittstelle und der “CieID“-App.
Für jene Dienstanbieter, die den Zugang mittels CIE anbieten möchten, ist ein automatisierter Föderationsdienst für die digitale CIE-Identität vom Ministeriums des Inneren verfügbar: Portal Föderation CIE-Dienste.
Der CIE ist ein Mittel für die digitale Identität, das auch in Europa anerkannt ist. In Übereinstimmung mit der eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014) wurde der CIE mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union C 309 vom 13. September 2019 bei der Europäischen Kommission und den anderen Mitgliedstaaten gemeldet und in den eIDAS-Knotenpunkt integriert.
Um die Liste der Dienstanbieter aufzurufen, die für “Mit CIE anmelden” zugelassen sind, klicken Sie hier.
Das technische Handbuch und das Bedienungshandbuch für Dienstanbieter können hier heruntergeladen werden.