Die elektronische Identitätskarte (EIK/CIE) ist der staatlich ausgestellte Zugangsschlüssel, der den Bürgern erlaubt, sich mit einem Höchstmaß an Sicherheit bei den Online-Diensten der öffentlichen Verwaltungsbehörden und jener Einrichtungen, die seine Verwendung vorsehen, zu authentifizieren.

Alle zentralen und lokalen Verwaltungsbehörden, öffentlichen Einrichtungen und Ämter müssen ihre Online-Dienste über die EIK/CIE zugänglich machen.

Dank der EIK/CIE müssen die Bürger keine Zeit mehr damit verschwenden, sich für jede Behörde andere Zugangsdaten zu erstellen. Mit der Einrichtung des italienischen eIDAS-Knotenpunkts können Inhaber einer EIK/CIE zudem auf Online-Dienste anderer EU-Länder zugreifen (z. B. Dienste von Universitäten, Banken, von der öffentlichen Verwaltung und andere Online-Dienste).

Den Zugriff mit einer EIK/CIE zu ermöglichen, ist einfach. Es genügt:

  • Sich auf dem Föderationsportal der Dienstanbieter zu registrieren und die Mitgliedschaft zu beantragen;
  • einen Technologiepartner anzugeben (öffentliche Verwaltungen oder private Firmen, die anderen Einrichtungen den Zugang zum CIE-System erlauben);
  • die Richtigkeit zu überprüfen, die Metadaten zu föderieren und sofort das Ergebnis der Föderation zu erhalten;
  • jederzeit den Status der Aktivitäten zu überprüfen.

Technische Einzelheiten sind im Technischen Handbuch und im Betriebshandbuch verfügbar.

Für Liste der für die Authentifizierung mittels CIE zugelassenen Dienstanbieter klicken Sie hier.

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