Wenn ein Bürger infolge des Verlustes von PIN oder PUK den Neuausdruck einer oder beider Hälften der an seine CIE 3.0 gekoppelten Sicherheitscodes PIN und PUK beantragt, kann der Gemeindebedienstete, nachdem er den Antragsteller identifiziert hat, die beiden Codes über die entsprechende Funktion des Ausstellungssystems CIEOnline erneut ausdrucken.
Es ist möglich, über den Smart Card Operator (SCO) auf das CIE-Ausstellungssystem zuzugreifen. Im Menü befindet sich die Funktion Neuausdruck PIN/PUK, die erlaubt, die Daten des CIE einzugeben, dessen Codes neu ausgedruckt werden sollen.
Es können eine oder auch beide Hälften der PIN und des PUK neu ausgedruckt werden. Wenn der Neuausdruck der zweiten Hälfte der Codes verlangt wird, wird diese per E-Mail an die vom Bürger bei Antragstellung der CIE angegebene Adresse oder an eine beliebige andere Adresse (die Verwendung eines verifizierten E-Mail-Postfachs [PEC] ist nicht zulässig) gesendet.
Verfügt der Antragsteller über kein E-Mail-Konto, ist es möglich, ausdrücklich auch einen Neuausdruck der zweiten Hälfte der Codes in Papierform zu verlangen. In diesem Fall muss der Antragsteller dem Gemeindebediensteten eine Vollmacht ausstellen.
Wenn keine E-Mail-Adresse angegeben wird, generiert das System das Vollmachtsformular, das ausgedruckt und dem Bürger zur Unterschrift vorgelegt werden muss. Nach der Unterzeichnung kann das Formular digital in das System eingelesen werden, so dass auch die zweite Hälfte der PIN und des PUK ausgedruckt werden kann.